Familienrecht

Familienrecht

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nicht ehelich, zählt wahrscheinlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Für die Gestaltung des gemeinsamen Lebensweges bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Für gleichgeschlechtliche Paare besteht die Möglichkeit der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Daneben gibt es in zunehmender Zahl auch sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben, gleich in welcher Form, wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die es zu Bedenken gilt. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Fragestellungen:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Ist es sinnvoll Vermögen, wie z.B. Grundbesitz, gemeinsam oder aber alleine zu erwerben und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?
  • Haftet der eine Partner für die Schulden des anderen?
  • Wie sind die Partner im Alter abgesichert?
  • Welche Zahlungen stehen den Partnern bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu und mit welchen gegen sie gerichteten Ansprüchen müssen sie rechnen?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle einer Trennung?
  • Welche Rechte bestehen im Todesfall?
  • Was gilt im Falle einer „internationalen Ehe“?

Die Antworten auf diese Fragen fallen, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben, höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbstständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung hierfür ist eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Der Notar kann diese Kenntnis als unparteiischer Berater vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag entwerfen.

Auch im Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, ist der Notar der richtige Ansprechpartner.

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