Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigten. Hierzu bedarf es einer kompetenten Beratung.

die richtige Rechtsform

Es stellt sich zunächst die Frage nach der optimalen Rechtsform. In rechtlicher Hinsicht sind diesbezüglich insbesondere Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts zu berücksichtigen. Auch Haftungsfragen spielen bei der Wahl der richtigen Rechtsform eine Rolle.

Name der Firma

Eine weitere Frage ist die des Firmennamens. Die „Firma“ ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Die „Firma“ muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sich von anderen Firmen deutlich unterscheiden. Der Firmenname kann sowohl auf dem Namen des Inhabers, sogenannte Personenfirma, oder aber auf dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens, sogenannte Sachfirma, beruhen. Zulässig sind neuerdings auch Fantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind, sofern sie unterscheidungskräftig sind. In jedem Fall muss ein entsprechender Zusatz die Rechtsform des Unternehmens erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister

Eine Eintragung im Handelsregister ist immer dann erforderlich, wenn sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse des Unternehmens ändern. Einzutragen sind z.B.:

  • Wechsel der Geschäftsführung;
  • Erteilung und Wiederruf von Prokura;
  • Änderung der Firma;
  • die Änderung des Unternehmenssitzes und die Errichtung von Zweigniederlassungen;
  • bei der OHG und KG die Änderung der Gesellschafter;
  • bei Kapitalgesellschaften die Änderung des Gesellschaftsvertrages;
  • die Auflösung der Gesellschaft.

Anmeldungen von eintragungspflichtigen Tatsachen zum Handelsregister bedürften der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Ferner berät der Notar umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

Aufgrund des sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeldes kommen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger Maßnahmen, wie Anteilsübertragungen, Umwandlungen in eine andere Rechtsform sowie Zusammenschlüsse und Verschmelzungen, vor. In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.

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