Grundstücksrecht / Immobilienkauf

Grundstücksrecht / Immobilienkauf

Der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Menschen schon allein aufgrund seiner erheblichen finanziellen Auswirkungen das wichtigste Geschäft im Leben dar. Aus diesem Grund ist zur umfassenden Beratung von Käufer und Verkäufer und zur Vermeidung von Risiken bei Immobiliengeschäften die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben.

Im Rahmen von Immobilienkaufverträgen sind durch den beurkundenden Notar insbesondere folgende Punkte sachgerecht und ausgewogen zu regeln:

  • Sicherung des Käufers vor dem Risiko, den Kaufpreis zu zahlen, ohne die Immobilie zu erhalten;
  • Sicherung des Verkäufers vor dem Risiko, die Immobilie zu verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten;
  • Regelungen zum Kaufpreis und zur Kaufpreisfälligkeit;
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen;
  • Regelungen zur Mängelgewährleistung;
  • Regelungen zum Besitzübergang sowie zum Übergang von Nutzungen und Lasten;
  • Regelungen zur Verteilung der Erschließungskosten;
  • Regelungen zum etwaigen Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)

Darüber hinaus muss die Vertragsgestaltung auch die besonderen Merkmale des jeweiligen Kaufgegenstandes berücksichtigen. Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechtes betreffen. Die Eigenschaften des Kaufobjektes wirken sich auf die Vertragsgestaltung aus. Das gilt insbesondere beim sogenannten „Bauträgervertrag“. In diesem Fall erwirbt der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude (Haus oder Eigentumswohnung) das erst noch gebaut wird. Bauherr des Hauses/der Wohnung ist dabei der Verkäufer.

Die Finanzierung der Immobilie sollte vor der Beurkundung feststehen. Wenn der Käufer ein Bankdarlehen in Anspruch nimmt, sollte er mit seiner Bank abstimmen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann, damit der Notar dies bei der Regelung zur Fälligkeit des Kaufpreises berücksichtigen kann.

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